Ich berate Sie qualifiziert in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Gerne
berate ich Sie hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltstitels und stelle in Ihrem Namen gegebenenfalls die hierzu erforderlichen Anträge bei den zuständigen Behörden. Sollten Sie oder Ihre
Angehörigen ein Einreisevisum für die Bundesrepublik Deutschland benötigen, können Sie sich auf meine vertrauensvolle Unterstützung verlassen.
Auch Fragen rund um die deutsche Staatsangehörigkeit/Einbürgerung und deren Erwerb
beantworte ich Ihnen gerne und helfe Ihnen in dem aufwendigen Verfahren zu deren Feststellung bzw. Erlangung.
Meine Tätigkeit umfasst die
Beratung, Prüfung und Begleitung von Anträgen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Mein Beratungsspektrum umfasst u.a.:
Ausländer-/Aufenthaltsrecht:
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Einreisemöglichkeiten, Visum, Folgen unerlaubter Einreise
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Aufenthalt zum Zwecke der
Erwerbstätigkeit
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Familiennachzug (Ehepartner,
Kinder zu Eltern)
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Niederlassungserlaubnis
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Daueraufenthal EU
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Erleichterte
Aufenthaltstitel für nicht EU-Bürger aufgrund internationaler Abkommen z.B. für amerikanische, kanadische und türkische Staatsangehörige
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Vorgehen gegen eine - ggf.
geplante - Ausweisung
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Befristung, Verkürzung oder
Aufhebung der Wirkungen einer bereits erfolgten Ausweisung
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Ableitung eines
Aufenthaltsrechts von einem nichtehelichen Kind, welches berechtigt ist, sich in Deutschland aufzuhalten
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Beratung zu
Altfallregelungen, Bleiberechtsregelungen
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§ 19 a AufenthG, Aufenthalt
mit "blauer Karte EU"
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Niederlassungserlaubnis für
Absolventen deutscher Hochschulen
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Aufenthaltserlaubnis zur
Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
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Niederlassungserlaubnis für
Absolventen deutscher Hochschulen
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Aufenthaltserlaubnis zur
Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
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„Weiterwandern" von
Drittstaatsangehörigen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind
Staatsangehörigenrecht bzw. Einbürgerung:
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Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (doppelte
Staatsangehörigkeit)
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Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtststellung
Staatenloser
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Verlust der Staatsangehörigkeit
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Einbürgerung in Ausnahmefällen
- bei fehlender Lebensunterhaltssicherung oder
- bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen